Die Norm GB/T 26572-2011 „Grenzwerte für beschränkte Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten“ und ihre erste Änderung, GB 26572-2025 „Anforderungen an die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten“, sowie weitere relevante nationale Normen wurden veröffentlicht. Um eine ordnungsgemäße Durchführung der Konformitätsbewertung für die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten zu gewährleisten, werden hiermit die folgenden Anforderungen präzisiert:
I. Vom Datum dieser Bekanntmachung bis zum 31. Dezember 2025 müssen Unternehmen Konformitätsbewertungsaktivitäten gemäß GB/T 26572-2011 oder GB/T 26572-2011 und seiner ersten Änderung oder GB 26572-2025 durchführen; vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Juli 2027 müssen Konformitätsbewertungsaktivitäten gemäß GB/T 26572-2011 und seiner ersten Änderung oder GB 26572-2025 durchgeführt werden; ab dem 1. August 2027 müssen Konformitätsbewertungsaktivitäten gemäß GB 26572-2025 durchgeführt werden.
II. Produkte, deren Konformitätsbewertung gemäß GB/T 26572-2011 abgeschlossen ist und die ab dem 1. Januar 2026 weiterhin hergestellt oder importiert werden, müssen die Umstellung der Konformitätsbewertung auf GB/T 26572-2011 und dessen erste Änderung oder auf GB 26572-2025 bis zum 1. Januar 2027 abschließen. Produkte, deren Konformitätsbewertung gemäß GB/T 26572-2011 und dessen erste Änderung abgeschlossen ist und die ab dem 1. August 2027 weiterhin hergestellt oder importiert werden, können die Umstellung der Konformitätsbewertung auf GB 26572-2025 durch natürliche Übergangsverfahren wie die Erneuerung des Zertifikats nach dessen Ablauf oder eine Produktänderung abschließen.
III. Die Prüfmethoden für Konformitätsbewertungsaktivitäten zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten, die gemäß GB/T 26572-2011 und seiner ersten Änderung oder GB 26572-2025 durchgeführt werden, sind in Übereinstimmung mit den entsprechenden Teilen der Normenreihe GB/T 39560 anzuwenden.
Von der Ankündigung Nr. 44 2025 betroffene Standards
GB 26572-2025 (erster Verfassungszusatz)
• Anforderungen für die eingeschränkte Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten
GB / T 39560 (basierend auf IEC 62321)
• Bestimmung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten
SJ/T 11364-2024
• RoHS-Kennzeichnungsvorschriften
Wichtige Zeitleiste für die CCC-Implementierung
Ab August 2027
Für Produkte, die vor dem 1. August 2027 hergestellt oder importiert wurden, gelten die Bestimmungen ab 13 Monaten nach dem Inkrafttreten der Regelung, wobei eine einjährige Übergangsfrist gewährt wird.
Auswirkungen auf Hersteller und Exporteure von Elektro- und Elektronikprodukten
Gefährliche Stoffe in Produkten müssen geprüft werden.
Um den neuen digitalen Anforderungen gerecht zu werden, mussten die Kennzeichnungssysteme aktualisiert werden.
Prozesse so umgestalten, dass die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet ist.
Vorbereitung auf die Prüfung gemäß der GB/T 39560-Reihe erforderlich.




