Zur weiteren Stärkung der Produktqualität und -sicherheitsüberwachung hat die Staatliche Marktregulierungsbehörde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der „Verordnung der Volksrepublik China über Zertifizierung und Akkreditierung“ beschlossen, das Zertifizierungsmodell für einige im Katalog der obligatorischen Produktzertifizierung (CCC) aufgeführte Produkte anzupassen und ein Zertifizierungsverfahren durch Dritte einzuführen. Die entsprechenden Anforderungen werden hiermit wie folgt bekannt gegeben:
I. Ab dem 1. Januar 2027 müssen 16 Produktarten, darunter Sicherungen, Kleinmotoren, Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Elektrohämmer, Gleichstrom-, WIG- und MIG/MAG-Schweißgeräte, Plasmaschneidanlagen, Sicherheitsglas für Kraftfahrzeuge, Sicherheitsgurte, Außenbeleuchtung und Lichtsignale für Kraftfahrzeuge, indirekte Sichtgeräte für Kraftfahrzeuge, Autositze und Kopfstützen, Fahrtenschreiber und reflektierende Fahrzeugmarkierungen, vor ihrer Herstellung, ihrem Verkauf, dem Import oder ihrer Verwendung in anderen Geschäftsbereichen eine CCC-Zertifizierung erhalten und das CCC-Prüfzeichen tragen. Die Selbsterklärungen für die betreffenden Produkte im „Informationssystem für die obligatorische Selbsterklärung zur Produktkonformität“ (im Folgenden: das System) werden einheitlich gelöscht.
II. Ab dem 1. Juli 2026 nehmen benannte Zertifizierungsstellen Anträge auf CCC-Zertifizierung für die oben genannten 16 Produktarten entgegen (die Zertifizierungsstellen werden separat benannt). Für Produkte mit gültigen Selbstdeklarationen sollen die benannten Zertifizierungsstellen unter Sicherstellung der Zertifizierungsqualität und der kontrollierbaren Risiken die Ergebnisse der Selbstdeklarationsprüfung aktiv berücksichtigen und neue CCC-Zertifizierungszertifikate ausstellen. Das System akzeptiert und erstellt keine Selbstdeklarationen mehr für verwandte Produkte.
III. Unternehmen müssen die Umstellung ihrer CCC-Zertifizierungszertifikate bis zum 31. Dezember 2026 abschließen und die entsprechenden Selbsterklärungen umgehend und proaktiv widerrufen. Für Produkte, die bereits hergestellt wurden und deren Produktion innerhalb der Gültigkeitsdauer ihrer Selbsterklärungen eingestellt wurde, ist keine Umstellung erforderlich; diese Produkte können weiterhin verkauft werden.




